A1-Bescheinigung für Selbständige

Für Selbstständige gilt laut EU-Verordnung: Wer bis zu 24 Monate lang im Ausland eine ähnliche Tätigkeit ausübt, unterliegt weiterhin den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats - also dem Land, in dem er gewöhnlich als Selbstständiger erwerbstätig ist.

Um bei grenzüberschreitenden Einsätzen darüber einen Beleg vorlegen zu können, war der Antrag auf eine A1-Bescheinigung bis Ende 2021 nur auf dem schriftlichen Weg möglich.

Seit 1. Januar 2022 gilt der digitale Antrag auf eine A1-Bescheinigung auch für Selbstständige.



Wie können Selbstständige den A1-Antrag ab 2022 elektronisch an den SV-Träger übermitteln?

Während Arbeitgeber auf ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm zurückgreifen, können Selbstständige eine sogenannte Ausfüllhilfe nutzen. Hier steht sv.net zur Verfügung, eine von den gesetzlichen Krankenkassen eingerichtete Anwendung zur Abgabe von Meldungen. Sie ermöglicht den sicheren Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern. Nutzer registrieren sich einmalig mit ihrer Betriebsnummer, die sie bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Quelle: TK

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A1 Bescheinigung