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Österreich: Änderung bei Kollektivverträgen

In Österreich sind am 1. Januar 2024 neue Kollektivverträge in Kraft getreten. Deutsche Unternehmen, die MitarbeiterInnen nach Österreich entsenden, sind verpflichtet, die (neuen) Bestimmungen zu beachten.

Sie betreffen auch die Verträge für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung in u.a. folgenden Branchen:

  • Kollektivvertrag Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe
  • Kollektivvertrag der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie
  • Kollektivvertrag Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher
  • Kollektivvertrag Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeuger
  • Gehaltsordnung Metallgewerbe
  • Lohnordnung Vulkaniseure
  • Lohnordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Die Änderungen der Kollektivverträge können auch Änderungen in der Gehaltsstruktur beinhalten. Beachten Sie diese ggf. bei der Erstellung Ihrer Unterlagen die Sie benötigen, wenn Sie z.B. MitarbeiterInnen auf einer Baustelle in Österreich einsetzen möchten.

Die Bereithaltung von Unterlagen über die Entlohnung Ihrer MitarbeiterInnen müssen Sie stets mit sich führen und werden auch kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen die Zahlung von Bußgeldern in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen können.



Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen rund um die Auftragsabwicklung in Österreich zur Seite unter 089 5119-355 oder aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de